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EU stimmt dem Ausstieg aus Quecksilber in Zahnamalgam zu

Am 8. Februar einigten sich der Rat und das Europäische Parlament auf eine bedeutsame Vereinbarung zum vollständigen Verzicht auf Quecksilber in Zahnamalgam und stehen damit im Einklang mit dem Null-Schadstoff-Ziel der EU. 

Quecksilber, eine hochgiftige Chemikalie, stellt eine ernsthafte Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt dar und schädigt das Gehirn, die Lunge, die Nieren und das Immunsystem, wenn es hohen Konzentrationen ausgesetzt wird. Trotz der Verfügbarkeit wirksamer Alternativen werden in der EU jährlich immer noch etwa 40 Tonnen Quecksilber verwendet, insbesondere in Zahnamalgamen.

Dringlichkeit zum Handeln

Das Environmental Network for Environmental Medicine (EnvMed Network) betonte die Gefährlichkeit von Zahnamalgam, das zu 50 % hochgiftiges Quecksilber enthält, und seinen Status als der größte verbleibende Quecksilberverbrauch in der EU. Nach Angaben des EnvMed-Netzwerks befinden sich derzeit etwa 1,000 Tonnen Quecksilber im Mund der europäischen Bevölkerung. 


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Florian Schulze, Geschäftsführer des EnvMed-Netzwerks, betonte die Verfügbarkeit und Wirksamkeit von Alternativen und erklärte: „Es ist erwiesen, dass die Alternativen wirksam, verfügbar und erschwinglich sind, sodass gefährliche Abfälle nicht unnötig in den Mund der Menschen gelangen sollten.“

Dieser jüngste Schritt spiegelt die laufenden Diskussionen innerhalb der EU-Institutionen über die Beseitigung von Quecksilber in Zahnamalgam wider. Eine Studie der Europäischen Kommission, die ursprünglich im Jahr 2012 vorgeschlagen wurde, wies auf die Möglichkeit hin, ab 2018 Quecksilber auslaufen zu lassen. 

Nachfolgende Studien im Jahr 2020 und ein Kommissionsvorschlag im Jahr 2023 verlängerten die Frist bis 2025, was nun von den Mitgesetzgebern bestätigt wurde. Die Vereinbarung legt den 1. Januar 2025 als maximales Ausstiegsdatum fest, mit Ausnahmen für Fälle, in denen Zahnamalgam als notwendig erachtet wird, um spezifische Patientenbedürfnisse zu erfüllen.

Überlegungen zur Implementierung

In bestimmten EU-Ländern wie der Tschechischen Republik oder Slowenien ist Quecksilber-Zahnamalgam das einzige Material, das vom öffentlichen Gesundheitssystem vollständig erstattet wird. In Anbetracht dessen sieht die Vereinbarung eine achtzehnmonatige Ausnahmeregelung bis zum 30. Juni 2026 für Fälle vor, in denen das Erstattungssystem quecksilberfreie Alternativen nicht abdeckt. Darüber hinaus ist der Export von Dentalamalgam ab dem 1. Januar 2025 verboten, während die Herstellung und der Import in die EU ab dem 1. Juli 2026 verboten sind.

Diese bahnbrechende Vereinbarung stellt einen bedeutenden Schritt zur Reduzierung der Quecksilberverschmutzung in der EU dar und schützt sowohl die Interessen der Umwelt als auch der öffentlichen Gesundheit. Mit einem klaren Zeitplan für den Ausstieg und Bestimmungen für außergewöhnliche Umstände strebt die EU den Übergang zu sichereren und nachhaltigeren Zahnarztpraxen an und fördert so das Wohlergehen ihrer Bürger und des Planeten gleichermaßen.

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